Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt ist und falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der bestellten Wohnung Schadenersatz zu leisten, d.h. Tagespreis abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung ( ohne Frühstück ) 10% des Übernachtungspreises.
5. Der Gastgeber ist verpflichtet, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, damit der vom Gast zu zahlende Schadenersatz gemildert wird. Bis zur anderweitigen Vermietung des Objektes hat der Gast für die Dauer des Vertrages den in Ziffer 4 erwähnten Betrag zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Meldorf.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall oder Krankheit Ihre Reise nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung Ihnen einen großen Teil der Rücktrittskosten. Die Versicherung können Sie nach Buchung im Internet oder im Reisebüro abschließen (nur bis spätestens 14 Tage nach Abschluss der Buchung möglich).